Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Der Audi A3 3.2 quattro, das größte Audi A3 Forum des 250PS starken Audi A3 VR6 3.2 + S3/RS3. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

  • »Paramedic_LU« ist männlich
  • »Paramedic_LU« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 47 502

Registrierungsdatum: 21. Mai 2004

Aktuelles Auto: Audi A3 3.2

Postleitzahl: 67459

Wohnort: Böhl-Iggelheim

Danksagungen: 2209 / 1318

  • Nachricht senden

1

Sunday, 1. May 2005, 13:40

Urteil: Erst schauen, dann fahren

Ein Autofahrer muss beim Zurücksetzen in einer ihm unbekannten Straße besonders aufmerksam sein. Er hat daher notfalls anzuhalten und auszusteigen, um sich einen Überblick über den hinter ihm liegenden Abschnitt zu verschaffen.

Diese Grundsätze gehen aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Kommt der Autofahrer dem nicht nach, so verliert er bei einer Kollision auch mit einem schlecht sichtbaren Hindernis den Anspruch auf Schadensersatz.

Das Gericht wies mit seinem Urteil (Az.: 4 U 127/03-25) die Schadensersatzklage einer Autofahrerin gegen eine Gemeinde ab. Die Klägerin war in den späten Abendstunden auf der Suche nach einem Parkplatz in eine ihr unbekannte Straße gefahren. Als sie unverrichteter Dinge zurücksetze, stieß sie gegen Betonpoller. Die Poller waren nach den Feststellungen des Gerichts weder ausreichend beleuchtet noch gut erkennbar mit Signalfarbe markiert. Die Klägerin hielt der Gemeinde eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht vor.

Das OLG folgte dem dennoch nicht, sondern befand vielmehr, dass es Sache der Klägerin gewesen wäre, in der ihr unbekannten Straße "äußerste Sorgfalt walten zu lassen". Sie habe sich die Kollision mit dem Poller selbst zuzuschreiben, heißt es in dem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil.
A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
+ AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007

[customized] - NWT powered by Custom-Chips (Engineering by Stefan - Powered by Zoran)
VCDS Ross-Tech HEX+CAN USB







Öl-Finder für VW und Audi Fahrzeuge und die Übersicht der derzeit empfehlenswerten Öle und mein Blog Baubericht BK-117 B2 Christoph 53