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Bratschlauch

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Sunday, 17. November 2013, 12:01

Kein TÜV wegen Standlicht?

Meine Frau muß mit ihrem Polo jetzt zum TÜV, aber das Standlicht rechts funktioniert nicht, bzw. hab ich jetzt gesehen daß es zwar funktioniert, das Lämpchen aber nur ganz leicht glüht, kaum zu sehen, also ist die Birne ja nicht direkt kaputt, keine Ahnung was das sein kann? Bekommt man damit eine Plakette oder fällt man durch?
Wer das hier liest hat Puschen an! :D

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dave81

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Sunday, 17. November 2013, 12:16

Ich denke nicht....soweit ich weiß muss die Beleuchtungsanlage funktionieren...aber am Ende liegt es im Ermesse des Prüfers.

matbold

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Sunday, 17. November 2013, 22:20

Ich hätte beim letzten TÜV beinahe nicht die Plakette bekommen, weil mein Blinklicht hinten links wohl zu weiß war. Hat mich viel Überzeugungsarbeit geleistet, dass ich die Plakette doch noch bekommen habe. Ich mußte versprechen, dass ich sofort austausche.
Ähnlich könnte es hier mit dem Standlicht auch sein.
Mein gutes Stück:
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Die Gegenwart heißt A3 8V 2.0 TDI clean Diesel (150PS) mit ne Menge Schnickes. :D - auch Vergangeheit
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gackes

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Sunday, 17. November 2013, 22:44

Ich kenne es nur so das es als Hinweis aufgeschrieben wird.
Wer später Bremst ist länger Schnell :thumbsup:

DIDI007

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Monday, 18. November 2013, 08:08

Das hatte sich in letzter Zeit verschärft und kann nun als Durchfallgrund gelten!

Link: http://www.autobild.de/artikel/tuev-regeln-3506317.html

Zitat:
"Die Autowerkstätten beobachten die Änderungen mit gemischten Gefühlen. „Alle Mängel müssen behoben werden, das ist nicht anders als bisher“, meint Kfz-Meister Michael Joswig aus Hofgeismar. Dass etwa 80 Prozent der Autos durchfallen werden, hat sein Kollege Jörg Papritz aus Fachkreisen erfahren. Eine defekte Standlichtbirne oder ein falsch eingestelltes Abblendlicht waren bisher ein geringer Mangel, den der Autohalter selbst beheben musste, aber trotzdem schon die Prüfplakette bekam. Künftig sind solche Defekte, wie auch schwergängige Gurtschlösser, eine einzelne streikende LED beim 3. Bremslicht, ein gerissenes Nebelscheinwerferglas aber bereits gravierende Mängel, der Wagen fällt durch und muss nach Reparatur erneut vorgeführt werden.
Gerade bei den Beleuchtungsanlagen gebe es viele Mängel, sagt Wolfgang Degenhardt, Leiter des TÜV im Bereich Kassel. Die Zahl der Prüfpunkte habe sich nicht verändert, nur die Einstufung.
Durch eine deutschlandweit einheitliche Liste, in der die Mängel exakt beschrieben sind, bleibt kaum Spielraum für die Sachverständigen. Künftig können sie durch eine Diagnoseschnittstelle auch testen, ob Sicherheitssysteme wie ABS, ESP und Airbag ordnungsgemäß funktionieren."

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »DIDI007« (18. November 2013, 08:29)


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Monday, 18. November 2013, 08:48

Früher konnte unser Motorrad-Tüv-Prüfer auch eigene Texte schreiben, wie zB. "Standlicht erreicht nicht die volle Helligkeit."
Jetzt hat er einen festgelegten Wert, klickt er im Programm zB. Standlicht an, haut das System den EM (erheblichen Mangel) pauschal rein. Ein GM (geringer Mangel) ist für die Elektrik dann erst gar nicht hinterlegt. Entweder sie funktioniert, dann passt ja alles, oder es gibt was zu bemängeln, dann fällt man eben durch.
Und gibt der Tüffler seine Plakette/Stempel frei, obwohl Mängel bestehen und es passiert anschließend etwas (Unfall - was ja auf dem Rückweg vom Tüv bereits passieren kann) und das kommt raus, steht er mit einem Bein im Gefängnis. Da versteh ich auch, wieso diese dann teilweise so hart durchgreifen.

Genauso der rote Rückstrahler beim Mopped/Roller, fehlt der, fällt das Bike durch. Polizei kann auch bei einer Kontrolle 15.- kassieren deswegen.

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