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Kennt sich hier jmd. mit was Rechtlichem aus? Wandlung / Garantie / etc...
Hallo zusammen,
Kennt sich jmd mit gesetzlichen Sachen etwas aus?
Welche Möglichkeiten gibt es oder ab wann und unter welchen Umständen
man Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises hat, wenn
man mit einem bestimmten Artikel nicht zufrieden ist oder Reparaturen
nicht erfolgreich verlaufen sind?
Danke
Gruß
Else
Nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen (gleicher Mangel, keine verschiedenen Fehler) hat man das Recht zu wandeln. Dieser Mangel muss aber schon erheblich sein, wegen einer wackelnden Kopfstütze kannste nicht gleich wandeln.
Je nach Laufleistung wird pro Kilometer ein Betrag vom Kaufpreis abgezogen. Ich glaube es sind 67 Cent pro Kilometer.
Wer das hier liest hat Puschen an!
Mein A6 3.0 TFSI Quattro
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen...außer durch einen Turbo.
Hi,
oh sorry, vergessen zu sagen, dass es sich nicht um ein KFZ handelt. Sondern nur ein Anbauteil.
2 Nachbesserungsversuche. Direkt beim Hersteller, oder zählen auch Ursachenanalysen auf Eigenregie unter Anleitung des Herstellers auch dazu? Sowie durch eine Fachwerkstatt?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Else« (25. März 2012, 16:39)
Das muss schon der Hersteller selber machen.
Du kannst aber mal schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn nach einer Frist von 14 Tagen keine vollständige Mängelbeseitung erfolgt ist. Sobald das dann rum ist, legst du dem Händler das Teil auf den Tisch und forderst dein Geld zurück.
Auf Grund der Fristsetzung müsstest du dann eigentlich rechtlich korrekt gehandelt haben.
Sag doch mal grob welche Baugruppe dieses Teil ist.
Bremsanlage (nicht Audi) Zubehör hersteller.
Hast ne PN
Paragraphen
Hi,
falls Dich auch die Paragraphen interessieren, schau mal unter BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) §§ 434 folgende, da hast Du das Kaufrecht, speziell auf Mängel bezogen. Rücktritt/Minderung etc ist da auch erwähnt.
Viele Grüße
A3 3.2 Sportback
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Else (10.04.2012)