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Paramedic_LU

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Sonntag, 1. Mai 2005, 13:00

Reparaturkostenversicherung -Was taugen die Policen für Gebrauchte?

Bei Tempo 120 macht der Motor von Rolf Dieter Langer unerwartet schlapp. Der Motor qualmt und das Auto muss abgeschleppt werden. In der Werkstatt dann die Diagnose: Der Turbolader ist kaputt. Die Kosten belaufen sich auf rund 2.000.- Euro. Doch Rolf Dieter Langer hat Glück im Unglück. Denn beim Kauf des Gebraucht-Pkw hatte er beim Händler für 300.- Euro eine Reparaturversicherung abgeschlossen.

Herr Langer meldet den Schaden also direkt der SGS-Premium-Versicherung. Doch statt zu zahlen gibt es Ärger. Die Versicherung, weigert sich, die Kosten für das Originalteil von BMW zu übernehmen und will ihm stattdessen ein Billig-Ersatzteil schicken. Damit will sich Herr Langer nicht zufrieden geben. Denn seiner Meinung nach hat er ein Recht darauf. Schließlich hat er aus diesem Grund eine Versicherung abgeschlossen und diese auch bezahlt.

Auch die BMW-Werkstatt rät ihm ab, sich auf ein No-Name-Ersatzteil einzulassen. Mehr noch: Vertragswerkstätten dürfen Billigteile nicht verwenden, sofern sie keine Originalteile sind.

Volker Schlage von der BMW-Vertragswerkstatt:

"Es ist nicht die Regel, dass eine Garantiegesellschaft Teile an die reparierende Firma anliefert. Wir kennen es also nur so, dass wir mit unseren Originalersatzteilen reparieren,, das Fahrzeug dann auch in Ruhe an den Kunden wieder rausgeben können, da wir 2 Jahre Gewährleistung dafür geben müssen, als reparierender Händler und bei angelieferten Teilen muss man sich eventuell nachher streiten, wenn irgendetwas kaputt geht."

Gebrauchtwagenhändler zum Standardgeschäft. Allerdings: Im Schadenfall kneifen viele Versicherer. Der Trick: Im Kleingedruckten werden Schäden, zum Beispiel an Verschleißteilen ausgeschlossen und der Schutz an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel an regelmäßige Inspektionen.

Rolf Dieter Langer schaut sich daher seinen Vertrag noch mal genauer an. Kein Wort davon, dass Originalersatzteile nicht übernommen werden. Trotzdem bleibt die Versicherung bei ihrer Zahlungsverweigerung. Als Rasthaus beim Versicherer nachhakt, heißt es: Man sei weisungsbefugt und könne daher bestimmen, wie zu reparieren sei.

Verbraucherschützer raten grundsätzlich zur Vorsicht bei Reparaturversicherungen. Beim Kauf eines guten Gebrauchtwagens sei die Police eigentlich überflüssig. Der Händler ist nämlich gesetzlich verpflichtet mindestens 1 Jahr für Mängel gerade zu stehen. Allerdings: Nach 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an da war und das ist oft schwierig. Da kann eine Zusatz-Garantie durchaus helfen, vor Ärger schützt sie dennoch nicht.

Claudia Schraufstetter vom ADAC erklärt:

"Wir beobachten immer wieder Verzögerungen durch verspätete Deckungszusagen der Garantieversicherer. In so einem Fall sollte der Kunde auf jeden Fall Druck machen beim Versicherer, eine Frist setzen und androhen nach Ablauf der Frist sich einen Ersatzwagen zu nehmen. Man kann hier zwar nicht grundsätzlich von einer Masche der Garantieversicherer ausgehen, in manchen Fällen drängt sich der Verdacht jedoch auf."

Verzögerungstaktik auch im Fall Langer? Da er sein Auto dringend braucht, lässt er das Original-Ersatzteil schließlich einbauen. Das heißt: Er ist 2.000.- Euro ärmer - und um eine Erkenntnis reicher, denn er wird nie wieder blauäugig einen Versicherungsvertrag bei einem Gebrauchtwagenhändler unterschreiben.


Ob sich Reparaturversicherungen lohnen, hängt stark vom Alter, Zustand und Wert des Gebrauchtwagens ab. Daran sollte man immer denken. Und: Eine Anti-Ärger-Garantie kauft man mit einer solchen Police ebenfalls nicht. Rolf Dieter Langer jedenfalls bleibt vorerst auf den Kosten sitzen. Jetzt hat er die Sache einem Anwalt übergeben. Er will um sein Recht kämpfen, notfalls vor Gericht.
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