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Hanjo

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Mittwoch, 13. November 2019, 12:13

Post vom Strassenverkehrsamt Graubünden (CH)

Hallo A3 Quattro Community,

nach gut 70 TSD KM hat's mich mit meinem "blauen Spielmobil", der in dem 2020er Kalender wieder im August abgebildet ist, im Juni 2019 erstmalig in der Schweiz bös erwischt. Der Blitzer hat unmittelbar nach einem Überholvorgang eines "schleichenden Wohnwagengespanns aus AU" zugeschnappt. Ich wollte und konnte mit meiner Motorisierung den Überholvorgang zügigst ausführen und war schon wieder bereit auf die 80 km/h runterzubremsen. :(

Jetzt nach fast einem Jahr des Geschwindigkeitsvergehens hat mir das Strassenverkehrsamt Graubünden in der Schweiz per Einschreiben, datiert mit 07.11.2019, eine "Verfügung - Aberkennung des ausländischen Führerausweises" zustellen lassen. Mal ganz abgesehen von dem "ungewöhnlichen" Wort "Führerausweis" bin ich jetzt unsicher, wie ich reagieren soll.

Zu den Fakten:
- Ja, ich bin zu schnell gewesen und die erfahrungsgemäß jetzt zwangsläufig folgenden belehrbaren Kommentare werde ich überlesen.
- Durch ein von den schweizer Behörden an die deutsche Polizei adressiertes Amtshilfeersuchen besuchte mich die oberste Rennleitung bereits in diesem Sommer unverrichteter Dinge wieder ab. Nach einer kurzen anwaltlichen Beratung habe ich zu dem Vorwurf keinerlei Auskünfte gegeben.
- Soweit mir bekannt ist, wird es nicht bei dieser Verfügung aus Graubünden bleiben (Fahrverbot in der Schweiz vom 07.05. bis 06.10.2020) und da kommt noch etwas.
- In der Verfügung heißt es: "Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Mitteilung schriftlich und begründet Beschwerde beim Department für Justiz, Sicherheit und Gesundheit des Kantons Graubünden, 7000 Chur, geführt werden."


Jetzt interessieren mich eure Erfahrungen, wie habt ihr ggf. reagiert.


Liebe Grüße vom Niederrhein
Hanjo


P.S. Nein ich bin kein Raser und ich habe auch aktuell keine Punkte auf dem Konto in Flensburg.

earlgrey

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Mittwoch, 13. November 2019, 12:42

Du hast doch bereits einmal einen RA kontaktiert ,da würde ich wieder vorsprechen.Wer kennt schon die Verträge zwischen D und CH ganz genau.Und ob da Gelder
fließen müssen,also wirkliche Amtshilfe.
Ich persönlich würde das hinnehmen und im erwähnten Zeitraum nicht selber in CH fahren.Das betrifft die Fahrerlaubnis.Nicht gezahlte Strafen können
auch einen zB Beifahrer übel treffen.Würde ich ggf nicht riskieren.

Für Vorfälle im Ausland können meines Wissens in D keine Punkte vergeben werden.

Hanjo

Bit & Bytequäler

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Mittwoch, 13. November 2019, 12:59

Hallo earlgrey,

ich stimme dir zu und die 298,- CHF werde ich wohl bezahlen. In dem Schreiben steht aber auch ein Hinweis (siehe Anlage). Welchen Einfluss ein Zahlung und eine damit mögliche verbundene Anerkennung für eine Strafverfahren hätte, möchte ich vorher klären.
»Hanjo« hat folgende Datei angehängt:

earlgrey

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Mittwoch, 13. November 2019, 17:36

Für mich heißt das eigentlich:

1. Strafverfahren , mit Zahlung der 298 CHF erledigt


2. Führerscheinsperre für die Schweiz ,gegen die du Einspruch erheben kannst innerhalb einer Frist. Ist die verstrichen oder dein Einspruch wird verworfen,
folgt die zweite Rechnung . Nach Zahlung auch erledigt.

Ich würde den/einen RA kontaktieren oder ADAC nachfragen zumindest wegen der formellen Dinge zwischen D und CH

Blöd gelaufen ,Lehrgeld .

PS: das Wohnwagengespann konnte wahrscheinlich den Blitzer sehen und ist NOCH langsamer gefahren ,wird als Provokation gesehen und führt zu
diesem Ergebnis....

Paramedic_LU

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Mittwoch, 13. November 2019, 18:27

Ich hatte mal ähnliches vor gut 19 Jahren. Da fuhr morgens um halb 6 im November ein Traktorgespann mit 2 Anhängern voll Rüben vor mir. Mit 25 km/h. Ich musste gute 5 Minuten hinter dem bleiben weil ein Überholen nicht ging.
Da beisst Du ins Lenkrad. Als dann frei war überholte ich, und gerade beim Einscheren als ich auf dem Mittelstreifen fuhr blitzte es auf. Da standen die Raubritter der Strasse. Da ging ich aber bis vors Amtsgericht, und mein Anwalt hatte damals die 2 Herren von der Polente vor Gericht demontiert, dass der Richter ein Freispruch erteilte.

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Hanjo

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Freitag, 15. November 2019, 09:02

Graubünden / Davos (CH) Lehrgeld

Hallo A3 Quattro Community,

ich möchte kurz über die aktuelle Entwicklung berichten und ich hoffe, dass es euch nie erwischt und ihr vernünftiger seid. :rolleyes:

Folgende Infos zum Straßenverkehrsamt Graubünden und der mir gesendeten "Verfügung - Aberkennung des ausländischen Führerausweises".

Nur am Rand, ich finde das Wort "Führerausweis" klingt für deutsche ein wenig befremdlich. Aber das steht so in der Verfügung drin.

Die zugrunde liegenden Fakten meines Fehlers:
- Geschwindigkeitsvergehen außerorts kurz vor Davos
- Landstraße, Beschränkung auf 80 km/h
- Überschreitung um 47 km/h nach Abzug der Toleranz

Ich hatte nur kurz beschleunigt um möglichst schnell an einer übersichtlichen Stelle ein Wohnwagengespann aus A (war wohl ein SQ5) zu überholen ;). Ich hatte gerade wieder die Spur gewechselt und es hat geblitzt. Dank der mitgeführten Dash-CAM habe ich mir nachträglich den Blitzer bzw. die Situation noch einmal genau ansehen können. Ist echt blöd gelaufen. Ich fuhr von Italien nach Zürich und bin bei in Österreich bei Pfunds über die schweizer Grenze. Man hatte mich bei der Abreise nach unserer 2019er NRW Audistammtisch Alpentour (Campitello di Fassa, Gardasee und Dolomitenpässe satt) vorgewarnt. Die Blitzer-Situation war echt die einzige Stelle, wo ich in der Schweiz einmal auf "den Pinsel" getreten bin und dann das Foto... und diese Woche die Post aus Graubünden.

Mir wurden gestern folgende Fakten von einem RA des ADAC mitgeteilt:

Das "Geblitze" wird bestraft. Bis dahin nichts Überraschendes und ich hatte damit gerechnet. Die Folgen splitten sich - anders als in Deutschland - in zwei unabhängige Verfahren:
  1. Administrativverfahren (Gebühren 298,- CHF / Forderung verjährt nach 10 Jahren)
  2. Strafverfahren mit Busse, Geldstrafe, Freiheitsstrafe (Gebühren geschätzt vom Anwalt 3 Monatsgehälter / Forderung verjährt nach 5 Jahren)
  3. Eine Vollstreckung der CHF-Forderungen ist den schweizer Behörden aktuell mangels gültiger juristischer Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich. Die einschätzung des RA ist die, dass sich das auch nicht in naher Zukunft und mittelfristig ändern wird.
Eine Schätzung erfolgt, wenn man keine Vermögens-/Einkommens-Angaben macht. Also war die Strategie beim Besuch der obersten Rennleitung goldrichtig. "Keine Angaben" machen.

Moral von der Geschicht: "Nicht nur in der Schweiz leben ist teuer" :D ;)

P.S. Wer an der Verfügung in vollem Wortlaut interessiert ist, möge sich per PN melden.

Fortsetzung folgt...
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Freitag, 15. November 2019, 09:21

Meine Güte, war heuer auch in der Schweiz und bin ja fast die gleiche Strecke gefahren zu einem Auditreffen in der Schweiz. Nur nicht bei Pfunds in die Schwiz sondern über Taufers i. Münstertal. Nun gut habe überall versucht nicht zu schnell zu fahren, da ich ja gehört habe dass die Schweizer da nicht zimperlich sind wenn die einem mal blitzen. Aber ich sehe die sind da dann tatsächlich nicht ohne.

Das Strafverfahren löst sich nicht auf wenn man die Gebühr des Administrativverfahrens bezahlt? Zweite Frage wird das Strafverfahren auch an Ausländer angewandt oder wird das fallen gelassen aufgrund einer nicht Vollstreckbarkeit? Dann darf man wahrscheinlich viele Jahre nicht mehr in die Schweiz fahren, wenn die einen dann an der Grenze kontrollieren wird es sicher teuer...

Tut mir leid für dich, aber ein interessanter Sachverhalt.
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Hanjo

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Freitag, 15. November 2019, 10:33

Das Strafverfahren kommt so oder so. Ist nur die Frage wie teuer oder ob sogar eine Freiheitsstrafe "in Sicht" ist. Die Vollstreckungsmittel von CHF- Forderungen hat CH aktuell definitiv nicht. Selbst ein Besuch in Samnaun kann ein "unkalkulierbares Risiko" sein. Auch wenn Du dich als Beifahrer ausweisen musst, wirst Du sicher freundlich aufgefordert dein(e) Schuld(en) zu begleichen. Das wird sicher auch für einen Aufenthalt "hinter schwedischen Gardinen" gelten.

Pende

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9

Freitag, 15. November 2019, 10:46

Konsequenzen bei Nichtzahlung
Die weniger drastische Variante wäre, bei einer Einreise im Zuge einer Stichprobe erkannt zu werden und das Bußgeld an die Schweiz inklusive diverser Mahngebühren nachzuzahlen. Stand auf dem Bußgeldbescheid oder einer Mahnung, dass eine Umwandlung des Bußgelds in eine Ersatzfreiheitsstrafe drohe, kann bei Wiedereinreise maximal drei Monate währende in Haft drohen.

Verjährung der Verkehrsverstöße
Verkehrsverstöße verjähren in der Schweiz nach Ablauf von drei Jahren und können bei Wiedereinreise dann nicht mehr strafverfolgt werden.


Das kennst du sicherlich schon. Ich würde für min. 3 Jahre die Schweiz meiden ^^

Hanjo

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Freitag, 15. November 2019, 10:58

Hallo Pende,

zu den Verjährungsfristen habe ich gestern andere Auskünfte erhalten. Aus welche Quelle sind "deine 3 Jahre"?

Pende

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11

Samstag, 16. November 2019, 00:35

Die genaue Seite hab ich jetzt nicht mehr gefunden, aber auf der Seite https://www.bussgeldkatalog.org/verjaehrung-schweiz/ relativ weit unten, steht "Da die Verjährungsfrist in der Schweiz für Verkehrsverstöße drei Jahre beträgt, sollte ein säumiger deutscher Autofahrer innerhalb dieser Frist auf eine Einreise in die Schweiz verzichten."

Ob das nun so stimmt kann ich dir aber nicht sagen, bin kein Anwalt.

Hanjo

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Samstag, 21. Oktober 2023, 11:35

Meine "eidgenössische Aussitzstrategie" dauert noch an und wird künftig wohl nicht mehr funktionieren :rolleyes: ;)

Mit Rechtsgültigkeit des neuen Gesetzes gibt es eine Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Bußgelder aus der Schweiz können bald leichter eingetrieben werden
https://www.spiegel.de/wirtschaft/servic…ef=re-so-app-sh

Paramedic_LU

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Samstag, 21. Oktober 2023, 17:30

Also rückwirkend geht meiner Meinung nach nicht. Eher für alle Fälle die ab jetzt auftreten würd ich sagen
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